Begleitender Dienst
Der begleitende Dienst umfasst die pädagogische, soziale, medizinische und psychologische Betreuung und Begleitung der Mitarbeiter / Beschäftigten innerhalb der Werkstatt (WVO § 10). Ziel ist die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Menschen mit Behinderung zu fördern, sowie die Eingliederung ins Arbeitsleben durch Wertschätzung, Förderung, Arbeit und Betreuung.
Der begleitende Dienst der Allgäuer Werkstätten wird überwiegend durch den Sozialdienst vertreten. Der Sozialdienst koordiniert darüber hinaus die medizinischen, psychologischen sowie pflegerischen Hilfen, wenn diese in der Werkstatt stattfinden.
Sozialdienst
Zu den Aufgaben des Sozialdienstes gehören:
- Beratung und Information zum Aufnahmeprozess in die Werkstatt und die damit verbundenen Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung und Entwicklung.
- Unterstützung des einzelnen Mitarbeiters bei der Entwicklung beruflicher Ziele und der Findung eines geeigneten Arbeitsplatzes.
- Vermittlung und Organisation von internen und externen Praktika, unterstützt von Integra.
- Organisation der Arbeitsbegleitenden Angebote.
- Krisenintervention und Einzelfallhilfe.
- Beratung und Information für Angehörige von Menschen mit Behinderung und gesetzliche Betreuer.
- Zusammenarbeit mit verschiedenen Kostenträgern, wie der Agentur für Arbeit und den Sozialhilfeträgern.
- Fachaustausch mit dem pädagogischen Personal im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich.
- Netzwerkarbeit mit sozialen Diensten und Einrichtungen.