Aufnahme in einer unserer Einrichtungen
Die Allgäuer Werkstätten stehen jugendlichen und erwachsenen Menschen offen, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung derzeit nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Für die Aufnahme in unseren Werkstätten ist ein Antrag beim zuständigen Kostenträger nötigt. Wenn die Kostenzusage vom Kostenträger bewilligt ist, kann der Bewerber aufgenommen werden.
Informationen zum Aufnahmeprozess
Weiterführende Informationen zu Aufnahme in eine WfbM oder anderen Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben finden Sie hier: www.rehadat-bildung.de
Der Aufnahmeprozess Schritt für Schritt
Sie nehmen Kontakt mit uns auf. Wir laden Sie zu einem Informationsgespräch zu uns in die Werkstatt ein. Gemeinsam überprüfen wir, ob Sie die einzelnen Aufnahmekriterien erfüllen. Gerne besteht im Anschluss die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren.
Kontakt mit dem Kostenträger
Sie nehmen Kontakt mit dem Sachbearbeiter des zuständigen Kostenträgers (Agentur für Arbeit, Bezirk Schwaben oder Deutsche Rentenversicherung) auf. Dort wird ein Eingliederungsplan erstellt, der uns zugeschickt wird. Zusammen mit dem jeweiligen Kostenträger wird überprüft, ob Sie in die Werkstatt aufgenommen werden können.
Das Aufnahmegespräch
Wir laden Sie zu einem Aufnahmegespräch ein. Dort legen wir dann den Aufnahmetermin fest und Sie beginnen mit Ihrer Maßnahme bei uns.
ViA
Bei allen Fragen rund um die Teilhabe am Arbeitsleben hilft ViA (Vermittlung in Arbeit) weiter. Wir informieren über alle Angebote unseren Werkstätten und zeigen all unsere Möglichkeiten auf.
Koordinationsstelle ViA
Vermittlung in Arbeit
Standort: Zeppelinstraße 5, 87437 Kempten
Ansprechpartner: Herr Matthias Zimmermann
Tel.: 0831/ 960 288 – 200
Fax: 0831/ 960 288 – 209
E-Mail: via@aw-ke.de
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Flyern