Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung informiert Sie über unsere Bemühungen, Barrierefreiheit zu gewährleisten, und weist auf Bereiche unserer Website hin, die möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Website und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um allen Nutzern eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Dabei orientieren wir uns an den Vorgaben des Europäischen Barrierefreiheitsakts und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

Technische Maßnahmen für Barrierefreiheit

Wir haben bei der Entwicklung unserer Website eine Vielzahl technischer Standards und Best Practices berücksichtigt, um eine optimale Barrierefreiheit zu gewährleisten.

1. Struktur und Semantik

  • Semantisches HTML: Wir verwenden HTML5-Elemente (wie <header>, <nav>, <main>, <footer>, <article>, <section>), um die Struktur unserer Seiten klar und logisch zu definieren. Dies ermöglicht es Screenreadern, den Inhalt korrekt zu interpretieren und zu navigieren.
  • Überschriftenhierarchie: Wir nutzen eine konsistente und logische Überschriftenstruktur (H1 bis H6), um die Inhaltsorganisation zu verdeutlichen.
  • Landmark-Rollen: Wir verwenden ARIA-Landmark-Rollen (wie role="navigation", role="main", role="complementary"), um wichtige Bereiche der Seite für Screenreader zu kennzeichnen.

2. Tastaturbedienung

  • Vollständige Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente (Links, Formulare, Schaltflächen) sind vollständig über die Tastatur erreichbar und bedienbar.
  • Fokusindikatoren: Deutliche visuelle Fokusindikatoren zeigen an, welches Element gerade den Tastaturfokus hat.
  • Skip-Links: Wir bieten "Skip-Links" an, um Nutzern das Überspringen von wiederholten Navigationselementen zu ermöglichen.

3. Visuelle Darstellung

  • Kontrast: Wir stellen sicher, dass alle Texte und visuellen Elemente einen ausreichenden Farbkontrast gemäß den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) aufweisen.
  • Schriftgrößen: Wir verwenden relative Schriftgrößen (z. B. em, rem), um die Skalierung der Schrift zu ermöglichen.
  • Alternative Texte: Relevante Bilder oder visuelle Elemente erhalten aussagekräftige alternative Texte (Alt-Texte), um deren Inhalt für Screenreader-Nutzer zugänglich zu machen.

4. Formulare

  • Beschriftungen: Alle Formularfelder sind mit aussagekräftigen Beschriftungen versehen, die mit den Feldern verknüpft sind.
  • Fehlermeldungen: Wir bieten klare und verständliche Fehlermeldungen für Formulareingaben.

5. Multimedia

  • Untertitel und Transkripte: Videos und Audiodateien werden mit Untertiteln und/oder Transkripten versehen.

6. Technische Umsetzung

  • ARIA-Attribute: Wir verwenden ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications), um dynamische Inhalte und komplexe UI-Komponenten für Screenreader zugänglich zu machen.
  • Responsive Design: Unsere Website ist responsiv gestaltet, um eine optimale Darstellung auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen zu gewährleisten.
  • Validierung: Wir validieren unseren HTML- und CSS-Code, um sicherzustellen, dass er den Standards entspricht.

7. Regelmäßige Überprüfung und Tests

  • Manuelle Tests: Wir führen manuelle Tests mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien durch, um die Benutzerfreundlichkeit zu überprüfen.
  • Benutzerfeedback: Wir berücksichtigen das Feedback von Nutzern mit Behinderungen, um unsere Website kontinuierlich zu verbessern.

Durch diese umfassenden technischen Maßnahmen stellen wir sicher, dass unsere Website für alle Nutzer zugänglich ist und ein bestmögliches Nutzungserlebnis bietet.

Europäischer Barrierefreiheitsakt (EAA)

Der Europäische Barrierefreiheitsakt (EAA) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, Gesetze zur europaweiten Sicherstellung der Barrierefreiheit zu erlassen. Der EAA legt Mindeststandards für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest. Er wurde Mitte 2019 verabschiedet und musste bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umgesetzt werden.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

In Deutschland wurde der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Das BFSG wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt nach einer Übergangsfrist am 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen, die Anforderungen des EAA an die Barrierefreiheit zu erfüllen.

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