Arbeitsbegleitende Angebote

Grundlage

In der Werkstättenverordnung § 5 Absatz 3 ist verankert, dass zur Erhaltung und Erhöhung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit der behinderten Menschen arbeitsbegleitend geeignete Maßnahmen durchzuführen sind.


Berufsförderndes Angebot

Die Inhalte stehen in direktem Zusammenhang mit dem Arbeitsangebot der WfbM und speziell mit den Tätigkeiten in der jeweiligen Arbeitsgruppe. Darüber hinaus können sich die Angebote auch auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes beziehen und durch externe Praktika vertieft werden.

Das Ziel ist Erhalt und Erhöhung der momentanen Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters.


Gesundheitsförderndes Angebot

Ziele sind Erhalt und Erhöhung der momentanen körperlichen und seelischen Verfassung und damit auch der Leistungsfähigkeit und Motivation sowie die Vermittlung von gesundheitsförderndem Wissen.


Soziale, musische und kreative Angebote

Ziele sind die Stabilisierung und Weiterentwicklung der sozialen Fähigkeiten, der Kreativität und der Erlebnisfähigkeit der Mitarbeiter. Die Verbesserung der Gruppendynamik wird durch kollegiale und gesellige Anteile gefördert.

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